Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines

Folgende allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) sind Bestandteil aller Verträge (in schriftlicher sowie elektronischer Form) mit dem Unternehmen:

 

Rebecca Stöve – Die Fotografikerin

Heckweg 32
50739 Köln – DE

 

2. Geltungsbereich

Das Einzelunternehmen Rebecca Stöve – Die Fotografikerin (nachfolgend „die Fotografikerin“ genannt) erbringt alle Lieferungen und Leistungen ausschließlich auf Grundlage dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen.

 

Die Geschäftsbedingungen gelten auch ohne nochmalige ausdrückliche Vereinbarung für künftige Geschäftsbeziehungen. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, sie werden von „die Fotografikerin“ ausdrücklich schriftlich anerkannt. Die Ausführung von Leistungen durch „die Fotografikerin“ bedeutet keine Anerkennung von Bedingungen der Kunden.

 

3. Auftragserteilung

Die in Prospekten, Preislisten, Katalogen, Rundschreiben und sonstigen Druckschriften genannten Angebote von „die Fotografikerin“ sind frei bleibend und unverbindlich.

 

Die Fotografikerin gibt nach Aufforderung des Kunden ein Vertragsangebot ab und hält sich 14 Tage an dieses Vertragsangebot gebunden.

„Die Fotografikerin“ behält sich die Verbesserungen oder Änderungen der vertraglich vereinbarten Leistungen vor, sofern dies dem Kunden zumutbar ist und der Kunde dadurch keinen wesentlichen Nachteil erleidet.

 

4. Vertragsabschluss

Aufträge werden mit einer schriftlichen Auftragsbestätigung per Brief oder elektronischen Auftragsbestätigung per eMail zu den Bedingungen dieser AGB angenommen.

Mündliche Sonderbedingungen bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung.

 

5. Auftragsablauf

Nach Erhalt der schriftlichen Auftragsbestätigung vom Auftraggeber nimmt „die Fotografikerin“ die Arbeit auf und erstellt einen entsprechenden Musterentwurf.

 

Webseiten: Webseiten werden nach vereinbarter Ästhetik erstellt. Der Auftraggeber wird im Verlauf der Bearbeitung über „Meilensteine“ informiert und kann jederzeit Änderungen an Optik und Funktion beauftragen. Massive Abweichungen des ursprünglich vereinbarten Designs und Funktionsumfangs haben eine Überschreitung der kalkulierten Stunden aus dem Kostenvoranschlag zu Folge und werden entsprechend berechnet.

 

Logo- und Grafikdesign: Für Logo- und Grafikdesignaufträge ist eine Entwurfsrunde mit einer vereinbarten Anzahl von Entwürfen, sowie eine vereinbarte Anzahl von Korrekturschleifen vorgesehen. Bei absolutem Nichtgefallen der ersten Entwurfsrunde kann ein weiterer Entwurf angefordert werden. Jeder weitere Entwurf wird zum vereinbarten Stundensatz berechnet. Gleiches gilt für Korrekturrunden, die über die vereinbarte Anzahl hinaus gehen.

 

Darüber hinausgehende Änderungswünsche oder zusätzliche Dateien, Zusammenstellungen oder Assets bewirken eine Abrechnung des entstehenden Zusatzaufwands auf Basis des vereinbarten Stunden- oder Tagessatz.

 

6. Lieferzeit und Terminabsprachen

Liefertermine und Terminabsprachen bedürfen der Vereinbarung. Verlangt der Auftraggeber nach Auftragserteilung Änderungen des Auftrags, welche die Anfertigungsdauer beeinflussen, so verlängert sich die Lieferzeit entsprechend.

 

7. Abnahme

„Die Fotografikerin“ teilt dem Kunden mit, wenn die vertragsgegenständliche Leistung vollständig erbracht ist und abgenommen werden kann.

 

Der Kunde ist nach Zugang der Fertigstellungserklärung verpflichtet, die vertragsgegenständliche Leistung unverzüglich abzunehmen und darf sie nicht aus gestalterisch-künstlerischen Gründen verweigern. Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit.

 

Die erbrachten Leistungen gelten ohne ausdrückliche Erklärung als vertragsgemäß abgenommen und werden in Rechnung gestellt, wenn der Kunde innerhalb von 10 Werktagen nach Übermittlung der Fertigstellungserklärung (auch in elektronischer Form) keine Abnahmeerklärung abgibt und sich auch sonst nicht äußert.

 

8. Zahlungsbedingungen

Die vereinbarte Vergütung ist entsprechend der jeweils gültigen Preisliste, abgegebener individueller Angebote oder getroffener, schriftlicher Sondervereinbarungen innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum rein netto ohne Abzüge fällig.

Bei Zahlungsverzug kann die Fotografikerin Verzugszinsen in Höhe von 6% über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank p.a. verlangen. Die Geltendmachung eines nachgewiesenen höheren Schadens bleibt davon ebenso unberührt wie die Berechtigung des Auftraggebers, im Einzelfall eine niedrigere Belastung nachzuweisen.

 

9. Obliegenheiten des Kunden

Der Kunde ist verpflichtet, die notwendigen Daten rechtzeitig und in der für den Auftrag geeigneten Form zur Verfügung zu stellen. Hierzu gehören insbesondere die einzupflegenden Inhalte für die zu erstellenden Internetseiten oder Werbemittel.

 

„Die Fotografikerin“ kann und darf keine Rechtsberatung geben. Die rechtlichen Anforderungen an Websites und Designs können nur von einem Rechtsanwalt beurteilt und vorgegeben werden. Die Überprüfung, Einhaltung und Einpflegung rechtlicher Anforderungen ist nicht Gegenstand des Auftrages. Der Kunde verpflichtet sich juristische Texte (z.B. Impressum und Datenschutzerklärung) vollständig und rechtskonform an „die Fotografikerin“ zu liefern. „Die Fotografikerin“ weist den Auftraggeber unverzüglich, spätestens bei der Abnahme auf datenschutzrechtlich relevante Verwendungen von Plugins, Analysetools etc. hin. Die Aufnahme in die Datenschutzerklärung obliegt dem Kunden.

 

Dem Kunden wird dringend empfohlen, in jedem Fall bei einem Rechtsanwalt seiner Wahl eine anwaltliche Schlussprüfung für die gesamte Website zu buchen.

Soweit „die Fotografikerin“ dem Kunden Entwürfe und/oder Testversionen unter Angabe einer angemessenen Frist zur Prüfung auf Richtigkeit und Vollständigkeit überlässt, gelten die Entwürfe und/oder Testversionen mit Ablauf der Frist als genehmigt, soweit keine schriftliche Korrekturaufforderung erfolgt.

 

10. Eigentumsvorbehalt

Bis zu der vollständigen Begleichung aller Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung behält sich „die Fotografikerin“ das Eigentum an den erbrachten Lieferungen und Leistungen vor.

 

Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, kann „die Fotografikerin“ – unbeschadet sonstiger Rechte – vom Vertrag zurücktreten und die erbrachte Leistung zurück verlangen.

 

11. Urheberrechte und Referenznachweise

Rechtsinhaber der vertragsgegenständlichen Leistungen ist „die Fotografikerin“. Alle Entwürfe sowie das von „die Fotografikerin“ erstellte Werk sind urheberrechtlich geschützt, aber auf die Einräumung von Nutzungsrechten an den Werkleistungen gerichtet. Mit der Zahlung der Vergütung erwirbt der Kunde in der Regel die uneingeschränkten Nutzungsrechte.

 

Der Umfang der Verwertungs- und Nutzungsrechte des Kunden kann individualvertraglich erweitert oder gekürzt werden.

Für die Arbeit verwendete Vorschläge der Kunden begründen kein Miturheberrecht. Der Kunde ist verpflichtet, alle Schutzvermerke wie Copyright-Vermerke und andere Rechtsvorbehalte unverändert zu übernehmen.

 

12. Vermittlung von Speicherplatz und Domainnamen

Für alle Punkte, die die Vermittlung von Speicherplatz und Domainnamen betreffen, verweist „die Fotografikerin“ auf die AGB des jeweiligen Webhosters / Providers.

 

Beantragt der Kunde die Vermittlung einer de. Domain, so verpflichtet er sich, die Vergaberichtlinien der zuständigen „DENIC eG“ (= Deutsche Domainvergabestelle) einzuhalten. Die Vergaberichtlinien der DENIC eG für die Domainregistrierung sind einsehbar unter www.denic.de.

 

Für alle anderen Domainregistrierungen sind die Vergaberichtlinien der jeweils zuständigen Registrierungsstellen maßgebend. Über diese muss sich der Kunde informieren und sie akzeptieren. Der Kunde wählt seinen Domainnamen selbst und muss sich in diesem Zusammenhang über ggf. bestehende Rechte Dritter informieren. Hierzu zählt besonders, ob der Domainname bereits als Marke, Kennzeichen, Name oder Firma geschützt ist.

 

13. Gewährleistung und Mängel

„Die Fotografikerin“ verpflichtet sich, den Auftrag mit größtmöglicher Sorgfalt auszuführen, insbesondere auch überlassene Vorlagen, Unterlagen, Muster etc. sorgfältig zu behandeln.

 

„Die Fotografikerin“ verpflichtet sich, bei mangelhafter Leistung, zur kostenlosen Nachbesserung nach eigener Wahl. Bei Fehlschlagen der Nachbesserung (z.B. bei verschuldeter Unmöglichkeit) kann der Auftraggeber, außer im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, keinen Schadensersatzanspruch geltend machen, sondern lediglich Herabsetzung des Preises oder im Fall der unverschuldeten Unmöglichkeit Rückgängigmachung des Vertrages verlangen.

 

„Die Fotografikerin“ weißt ausdrücklich darauf hin, dass auf die für den Auftrag eingesetzte oder verwendete Softwareprodukte Sicherheitsrisiken beinhalten können. „Die Fotografikerin“ haftet nicht für Schäden oder Mängel, die durch die verwendete Software hervorgerufenen werden.

 

14. Haftung

„Die Fotografikerin“ haftet für fachgerechte und sorgfältige Leistungserbringung und Mangelfreiheit der vertraglichen Leistungen.

 

„Die Fotografikerin“ haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für leichte Fahrlässigkeit haftet „die Fotografikerin“ nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit von Personen nach Maßgabe des Produkthaftungsgesetzes.

 

Der Auftraggeber garantiert, dass die von ihm zur Verfügung gestellten Inhalte und Informationen nicht in rechtswidriger Weise in Rechte Dritter eingreifen. Er stellt „die Fotografikerin“ hiermit von jeglichen Ansprüchen in diesem Zusammenhang frei und ersetzt ihr die angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung.

 

15. Datenschutz und Geheimhaltung

Soweit Daten an „die Fotografikerin“ – gleich in welcher Form – übermittelt werden, stellt der Kunde Sicherheitskopien her.

 

„Die Fotografikerin“ weist darauf hin, dass personenbezogene Daten im Rahmen der Vertragsdurchführung gespeichert werden. Verarbeitet werden personenbezogene Daten unter den Vorgaben der Verordnung 2016/679 der EU – die sogenannte Datenschutzgrundverordnung.

 

„Die Fotografikerin“ verpflichtet sich, keine während der Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt gewordenen Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie vertraulichen Informationen des Auftraggebers und dessen Auftraggebern ohne vorherige Zustimmung des Auftraggebers zu verwerten oder dritten Personen mitzuteilen. Gleiches gilt für die ihr übergebenen Unterlagen und mitgeteilten Kenntnisse.

 

Darüber hinaus vereinbaren die Vertragsparteien Vertraulichkeit hinsichtlich der Vertragsinhalte und über Kenntnisse die während der Vertragsabwicklung erworbenen wurden.

 

Die Geheimhaltungsverpflichtung gilt auch über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus.

 

16. Rechte Dritter

Der Kunde versichert, dass die von ihm zur Verfügung gestellten Inhalte nicht gegen gesetzliche Verbote und die guten Sitten verstoßen, sowie keine Rechte Dritter verletzt werden.

 

In diesem Zusammenhang ist der Kunde dringend dazu angehalten eventuelle Marken- oder Namensrechtsverletzungen vor Beauftragung eines Logos, einer Website oder anderen Werbemitteln zu klären. Diese sollte durch einen spezialisierten Fachanwalt erfolgen und kann nicht durch „die Fotografikerin“ übernommen werden.

 

Bei Verstoß gegen diese Pflichten ist „die Fotografikerin“ berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen. Der Kunde haftet für die sich aus der Verletzung der vorgenannten Pflichten ergebenden direkten und indirekten Schäden, auch des Vermögensschadens.

 

17. Eigenwerbung

Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass „die Fotografikerin“ Leistungen und Lieferungen, auch wenn sie auf Kundenvorlagen beruhen, öffentlich als Referenz zu verwenden, in eine Referenzliste zu Werbezwecken aufzunehmen und entsprechende Links auf der Website des Auftragsgebers zu setzen.

 
Bei Fotografien für Privatpersonen wird „die Fotografikerin“ ein gesondertes Einverständnis einholen, insbesondere wenn Minderjährige auf den Bildern zu sehen sind.

 

18. Künstlersozialkasse

Wer eine künstlerische Leistung in Auftrag gibt, ist unter bestimmten Voraussetzungen dazu verpflichtet Abgaben an die Künstlersozialkasse zu leisten. Diese Verpflichtung gilt für alle künstlerischen Auftragsarbeiten, ungeachtet dessen ob der/die beauftragte KünsterIn bei der Künstlersozialkasse versichert ist. Grafikdesign und Webdesign fallen unter solche künstlerischen Leistungen. Die Meldung an die KSK muss in Eigenverantwortung und ohne Aufforderung geschehen. „Die Fotografikerin“ ist für diese Anmeldung nicht verantwortlich.

 

19. Gerichtsstandort

Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist Köln Gerichtsstandort. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

 

20. Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages und/oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.

 

Es gilt anstelle jeder unwirksamen Bestimmung eine dem Zweck der Vereinbarung entsprechende oder zumindest nahe kommende Ersatzbestimmung, wie sie die Parteien zur Erreichung des gleichen wirtschaftlichen Ergebnisses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt hätten. Entsprechendes gilt für Unvollständigkeiten.

Stand: 07.02.2024

 
 

 

 

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